Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 26 Der Teilwert
Einleitung
Wichtiger Bewertungsmaßstab neben den Anschaffungs-/Herstellungskosten (vgl. § 253 Abs. 1, 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Ansatz von Gegenständen des Anlage-/Umlaufvermögens mit dem Teilwert in der Steuerbilanz nur, sofern er niedriger ist als die (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK), § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2 EStG
Hauptteil
Gesetzliche Definition (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
Fiktiver (geschätzter) Wert für ein Wirtschaftsgut,
der im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen anzusetzen wäre,
bei Betriebsfortführung durch den Erwerber
steuerlicher Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG), ähnliche Funktion wie der im Handelsrecht geltende »beizulegende Wert« (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Teilwertermittlung (Grundsätze des Schätzverfahrens)
Wertobergrenze: Wiederbeschaffungs-/Anschaffungskosten bzw. Selbstkosten am Bilanzstichtag in Herstellungsfällen
Wertuntergrenze: Einzelveräußerungspreis (= gemeiner Wert/Verkehrswert)
Teilwertvermutungen:
Teilwert = AK/HK im Zeitpunkt des Erwerbs/der Fertigstellung (bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auch später)
Teilwert = AK/HK - lineare AfA bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern und Bilanzstichtagen nach Anschaffung/Fertigstellung
Teilwert = Wiederbeschaffungskosten bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens (voraussic...