Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 3 Haftung im Zivilrecht und Steuerrecht
Einleitung
Zivilrecht → Einstehen für eine eigene oder fremde Schuld
Steuerrecht → i. d. R. „Fremdhaftung„
Zweck: Durchsetzung des einzelnen Steueranspruchs sicherstellen, indem neben dem Steuerschuldner weitere Personen, zum Teil auch Sachen, für die Leistung der Steuerschuld einzustehen haben
von materiellen Haftungstatbeständen der AO und den Einzelsteuergesetzen sind die Verfahrensvorschriften der §§ 191 ff. AO abzugrenzen
diese regeln Durchsetzung des Haftungsanspruchs (durch Haftungs- oder Duldungsbescheid)
Hauptteil
Haftung im Zivilrecht (beispielhaft)
Haftung im Steuerrecht (beispielhaft)
§§ 69, 34, 35 AO: Vertreterhaftung (Geschäftsführerhaftung)
§§ 71, 370, 374 AO: Haftung des Steuerhinterziehers
§ 73 AO: Haftung bei Organschaft (Steuern des Organträgers)
§ 74 AO: Haftung des Eigentümers von Gegenständen
§ 75 AO: Haftung des Betriebsübernehmers
Einzelsteuergesetze
§ 42d EStG: Lohnsteuer
§ 25d UStG: Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
§ 13c UStG: Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
Inanspr...