Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 21 vom Seite 811

Erbschaftsteuer – die Unsicherheit bleibt

Spannungsverhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht

RA/FASt StB Dr. Andreas Rohde und Kirsten Fischer, LL.M. (StMU, USA)

Ist das Erbschaftsteuerrecht wieder verfassungswidrig? Der BFH ist davon überzeugt , während der Bundesrat es für „nicht insgesamt verfassungswidrig” hält – aber noch einmal nachbessern möchte . Entwarnung kommt derweil aus Luxemburg: Der EuGH hält das deutsche Erbschaftsteuerrecht hinsichtlich der Benachteiligung von Drittstaatengesellschaften für vereinbar mit den europäischen Grundfreiheiten .

Kernfragen
  • Ist das Erbschaftsteuerrecht wiederholt verfassungswidrig?

  • Welche Möglichkeiten bleiben zur Nachbesserung?

  • Was ist bei der zukünftigen Steuergestaltung im Bereich der Erbschaftsteuer zu beachten?

I. Keine Begünstigung von Kapitalgesellschaften in Drittstaaten

1. Vorbemerkungen

[i]Eisele, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz nach Erbschaftsteuerreform 2009 auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand, NWB 2012 S. 3453 NWB XAAAE-19936Bäuml, Geplante Änderungen des Erbschaftsteuerrechts im Rahmen des JStG 2013, StuB 2012 S. 706 NWB LAAAE-17435 Rohde/Gemeinhardt, Erbschaft- und schenkungsteuerliche Betriebsvermögensregelungen, StuB 2010 S. 663 NWB RAAAD-49370 Rohde/Gemeinhardt, Besteuerung des Betriebsvermögens nach der Erbschaftsteuerreform 2009, StuB 2009 S. 217 NWB PAAAD-15633 Rohde/Gemeinhardt, Betriebsvermögen nach neuem Erbschaftsteuerrecht – Erbschaftsteuererlass vom 25. 6. 2009, StuB 2009 S. 709 NWB VAAAD-29437Mit Spannung hatten viele die Entscheidung des EuGH zu der Frage, ob die Begünstigungsnormen des deutschen Erbschaftsteuerrechts mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit kollidieren, erwartet. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Entscheidung des Gesetzgebers, die Verschonungsregelungen nicht auf Kapitalgesellschaften mit Sitz in Drittsta...