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FG Köln Urteil v. - 11 K 3303/07

Gesetze: AO § 80 Abs 5AEUV Art 57 AEUVArt 49 StBerG § 3a Abs 1

Steuerberatungsgesetz:

Hilfeleistung in Steuersachen durch Berufsträger nach ausländischem Recht

Leitsatz

1) Wer als "Belastingadviseur - Belastingconsulent - Administratiekantoor, Rechnungswesen - Steuern - Finanzierung" im Inland nicht nur einzelne, sondern mehrere Steuerpflichtige an verschiedenen Orten dauerhaft berät und in einer Vielzahl von Verfahren vertritt, ist nicht nur vorübergehend im Inland tätig. Er ist daher nicht nach § 3a Abs. 1 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.

2) Dieses gilt auch, wenn sämtliche Tätigkeiten "vom EU-Ausland aus" erbracht werden.

3) § 3a Abs. 1 StBerG verstößt nicht gegen Unionsrecht.

Fundstelle(n):
KAAAE-20593

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