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BVerfG  - 1 BvL 21/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG 1997 i.d.F. vom 24.12.2008 § 19 Abs 1, ErStG 1997 i.d.F. vom 24.12.2008 § 13a, ErbStG 1997 i.d.F. vom 24.12.2008 § 13b, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Verfassungswidrigkeit von § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen? Führen die Verfassungsverstöße teils für sich allein, teils in ihrer Kumulation zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung, durch die Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt werden?

Betriebsvermögen; Erbschaftsteuer; Gleichheit; Steuervergünstigung

Fundstelle(n):
YAAAE-20558

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