Lehrbuch Einkommensteuer
18. Aufl. 2012
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Anhang 2:
zu Kapitel 6.3
6.3.2 Die steuerliche Förderung im Einzelnen
6.3.2.1 Zulageberechtigte Personen
6.3.2.1.1 Unmittelbar begünstigte Personen
3001Unmittelbar zulagenberechtigt sind nach § 79 Satz 1 i. V. m. § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte.
Die Anlage 1 Abschnitt A des (BStBl 2010 I 270) enthält eine abschließende Aufzählung des begünstigten Personenkreises. Hierzu gehören insbesondere:
Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Hierzu gehören auch geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und den pauschalen ArbG-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den vollen Beitragssatz aufstocken;
Selbständige (z. B. Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies hat der Rentenversicherungsträger den betroffenen Personen mitgeteilt),
Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach der...