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Arbeitshilfe - Stand: 14.12.2012

Formular: Sozialrecht - Sozialhilfe nach SGB XII u.a.

Sozialleistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die hierbei in der Praxis eingesetzten Vordrucke und Formulare sind nahezu unüberschaubar.

Eine Auswahl wichtiger Vordrucke bietet der z.B. der Landkreistag NRW, insbesondere zu den Themen Sozialhilfe nach SGB XII, Pflege nach SGB XI und Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II.

Wegen des zuletzt genannten Themas ist auch auf die Vordrucksammlung der Bundesagentur für Arbeit zu verweisen. Dort findet sich noch eine Vielzahl weiterer amtlich verwendeter Vordrucke für Bürger (u.a. zum Arbeitslosengeld, zum Insolvenzgeld und zum Kindergeld), für Unternehmen (u.a. zur Altersteilzeit, zur Arbeitnehmerüberlassung, zu Haushaltshilfen und zum Kurzarbeitergeld) und für Institutionen (u.a. zur beruflichen Eingliederung und zur Weiterbildung).

Wichtig:

Sofern ein in PDF-Form gebotenes Formular nicht nur am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt, sondern auch in ausgefüllter Form gespeichert werden soll, wird empfohlen, zunächst das leere, unausgefüllte Formular zu speichern und zum Ausfüllen/Speichern/Ausdrucken den Formular-Assistenten (Adobe Acrobat Reader) einzusetzen.