Hamburger Handbuch zur Vermögensnachfolge

1. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60921-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64241-8

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Hamburger Handbuch zur Vermögensnachfolge (1. Auflage)

Teil 3: Der Erbfall

A. Allgemeines

Tritt ein Todesfall ein, so liegt es regelmäßig bei den nächsten Angehörigen, die Nachlassregelung einzuleiten. Bei der Nachlassregelung geht es vordringlich darum, den bzw. die Erben zu ermitteln, ihre Erbenstellung nach außen zu dokumentieren und den Nachlass für sie zu sichern. Daneben müssen die Nachlassverbindlichkeiten beglichen und – im Falle einer Erbengemeinschaft – die verbleibenden Nachlassgegenstände unter den Erben verteilt werden.

Für die Nachlassregelung ist es wichtig zu wissen, dass die Erben mit dem Tod des Erblassers automatisch in dessen vermögensmäßige Rechte und Pflichten einrücken (§ 1922 BGB), dass sie aber das Recht haben, die Erbschaft auszuschlagen, solange diese nicht angenommen ist (§ 1943 BGB). Wer sich deshalb die Möglichkeit der Erbschaftsausschlagung offenhalten will, muss sich vor einem Verhalten hüten, das als Annahme der Erbschaft gewertet werden kann. Da die Annahme auch durch schlüssiges Verhalten erklärt kann, empfiehlt es sich, ggfs. bei einem Handeln ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass damit keine Annahme der Erbschaft erfolgt. Erklärt der Betroffene die Annahme der Er...