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BFuP Nr. 5 vom Seite 533

Zweifelsfragen zur Verbesserung der Informationsfunktion durch § 248 Abs. 2 HGB

Von Univ.-Prof. Dr. Torsten Mindermann, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Der Gesetzgeber wollte mit der im Rahmen des BilMoG geänderten Neuregelung der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessern. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob und inwieweit dieses Ziel erreicht wurde. Hierzu werden zunächst die neuen Ansatz- und Bewertungsregeln zur Abbildung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände skizziert. Darauf aufbauend erfolgt eine kriteriengeleitete Beurteilung dieser Regelungen aus der Perspektive der Jahresabschlussadressaten.

1 Einleitung

Mit dem am in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wollte der Gesetzgeber das bewährte Handelsbilanzrecht zu einer im Vergleich zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacher zu handhabenden Alternative weiterentwickeln. Insbesondere sollte die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch die Reform des HGB gestärkt werden. Dieses Ziel sollte unter anderem durch die Neuregelung der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens er...