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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 268/11 EFG 2012 S. 2296 Nr. 24

Gesetze: EG-VO 883/2004 Art. 67 Satz 1 EG-VO 883/2004 Art. 68 EG-VO 883/2004 Art. 11 Abs. 1 Satz 1 EG-VO 883/2004 Art. 11 Abs. 3 EG-VO 883/2004 Art. 87 Abs. 8 Satz 1 EG-DVO 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EStG 2010§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG 2010 § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Einkommensteuer/Kindergeld: Zur Frage der Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für seine Kinder, die im anderen EU-Mitgliedstaat leben

Leitsatz

Besteht nach den Rechtsvorschriften mehrerer EU-Mitgliedstaaten nur für eine Person ein Anspruch auf Kindergeld, so ist es nicht möglich, einen Kindergeldanspruch anderer Personen bzw. einen Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes an andere Personen aufgrund europäischer Vorschriften zu fingieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2296 Nr. 24
KAAAE-19709

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