Sanieren statt Liquidieren
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
29. Steuern im Insolvenzplanverfahren
29.1. Vermeidung der Steuerbarkeit von Sanierungsgewinnen
29.1.1. Einleitung
Mit einer rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht (§ 248 InsO) werden die in seinem gestaltenden Teil enthaltenen Rechtswirkungen zivilrechtlich vollzogen. Aus steuerlicher Sicht ist vor allem relevant, dass erhebliche Forderungsverzichte der Gläubiger (§ 397 BGB) rechtswirksam werden. Denn durch den Wegfall der Verbindlichkeiten sind bei der zu sanierenden Gesellschaft buchhalterisch Erträge auszuweisen, die grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig sind. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum die allgemeine Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne durch die Streichung der in der Vergangenheit geltenden Steuerbefreiung des § 3 Nr. 66 EStG abgeschafft.
Die Finanzverwaltung hat in Reaktion darauf im Wege eines bundeseinheitlichen Schreibens des Bundesministerium für Finanzen (BMF) Billigkeitsregelungen hinsichtlich der Besteuerung der aus einer Sanierungsmaßnahme resultierenden Gewinne getroffen. Dementsprechend stellt gegenwärtig der so genannte „Sanierungserlass„ des BMF die Rechtsgrundlage für steuerliche Begün...