Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 197 BewG Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
Krause/Grootens, Die neuer Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Alle wichtigen Neuerungen und erste Feststellungen – 2. Teil, BBEV 2/2009, 50; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (Teil 1), BBEV 7/2009, 239; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Teil 2, NWB-EV 8/2009, 295; Hecht/v. Cölln, Sonderfälle der Grundbesitzbewertung nach dem BewG i. d. F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes, BB 2009, 1667, s. weitere Literatur zu § 157 BewG.
1. Allgemeines
1Wörtlich übereinstimmend mit der Vorgängervorschrift des § 150 BewG gewährt § 186 BewG – wie § 71 BewG für die Einheitsbewertung – auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer hinsichtlich der dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Teile von Gebäuden und Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Herausnahme bestimmter Wirtschaftsgüter bereits bei der Ermittlung der gesondert festzustellenden Grundstückswerte eine gegenständlich b...