Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 167 BewG Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils
I. Allgemeines ( § 167 BewG)
1Die Vorschrift regelt die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils dem Grunde nach. Hinsichtlich der Wertermittlungsmethoden wird auf die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens verwiesen. Allerdings wird auch im neuen Recht der besonderen Lage der Wohngebäude durch einen Abschlag von 15 % Rechnung getragen. Die Öffnungsklausel für diese separat zu bewertenden Teile der wirtschaftlichen Einheit ist ebenfalls wie im bisherigen Recht vorgesehen.
II. Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils ( § 167 Abs. 1 BewG)
1. Allgemeines
2Der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils sind nach den Vorschriften zu ermitteln, die beim Grundvermögen für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Das sind die Vorschriften der §§ 182 – 196 BewG unter Berücksichtigung des § 167 Abs. 2 BewG. Der nach den gesetzlichen Bestimmungen festgestellte Wert ist nicht anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der gemeine Wert des Bewertungsobjekts niedriger ist.
3Die Zuordnung der Betriebswohnungen und des Wohnteils zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist i...