Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 11 ErbStG Bewertungsstichtag
R E 11 ErbStR 2011; H E 11 ErbStH 2011.
Michel, Ist das Stichtagsprinzip der Erbschaftsteuer ergänzungsbedürftig?, DStR 1985, 402; Kapp, Die Verfügungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuerrecht, DStR 1986, 30; Wendt, Die Bewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und das Stichtagsprinzip im Erbschaftsteuerrecht, StuW 1987, 18; Kapp, Keine Überbetonung des Stichtagsprinzips im Erbschaftsteuerrecht, BB 1993, 1048; Naujok, Stichtag und Billigkeitserlass im Erbschaftsteuerrecht, ZEV 2003, 94; Schuck, Berücksichtigung von Pflichtteilsanprüchen i. S. d. § 10 Abs. 5 ErbStG und „wirtschaftliche Belastung„, FS Spiegelberger, S. 409 f.
1. Grundsatz
1Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgebend. Dieser Zeitpunkt ist in § 9 ErbStG, auf dessen Kommentierung verwiesen wird, ausführlich geregelt. Die Frage des Zeitpunkts ist von der Frage der Bewertung zu trennen: Erweist sich also z. B. eine Forderung am Stichtag als ungesichert, ist dies bei der Bewertung zu berücksichtigen. Der Ausfall oder die gänzliche Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt...