Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

4. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55982-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51684-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Viskorf, Knobel, Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 4 ErbStG Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Hermann-Ulrich Viskorf (Mai 2012)

1. Überblick über die fortgesetzte Gütergemeinschaft im Zivilrecht

1Wird die Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners aufgelöst, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners am Gesamtgut im Regelfall zu seinem Nachlass. Beerbt wird er nach den allgemeinen Vorschriften ( § 1482 BGB). Dies hat die Abwicklung der Gütergemeinschaft durch Auseinandersetzung ( §§ 1474 ff. BGB) zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben des verstorbenen Ehegatten zur Folge. Das Rechtsinstitut der fortgesetzten Gütergemeinschaft ( §§ 1483 ff. BGB) zielt demgegenüber auf die Erhaltung des gemeinschaftlichen Familienvermögens über den Tod hinaus ab. Der überlebende Ehegatte soll bis zu seinem eigenen Tod ( § 1494 Abs. 1 BGB) vor der erbrechtlichen Auseinandersetzung mit den Abkömmlingen geschützt sein. Der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut fällt daher nicht in den Nachlass ( § 1483 Abs. 1 Satz 3 BGB), sondern die Gütergemeinschaft wird mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen der Ehegatten zunächst fortgesetzt ( § 1483 Abs. 1 Satz 1 BGB). Damit wird der verstorbene Ehegatte nur im Hinblick auf sein nicht gemeins...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.