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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 V 4/12 EFG 2012 S. 2315 Nr. 24

Gesetze: EStG § 38b, EStG § 26 Abs. 1 S. 2, EStG § 26b, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 114

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schlechterstellung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten beim Lohnsteuerabzug

Einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. An der Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und eingetragenen Lebenspartnern andererseits im Hinblick auf die Zusammenveranlagung und den vorhergehenden Lohnsteuerabzug anhand von Steuerklassen im Einkommensteuerrecht bestehen ernstliche Zweifel.

2. Bei Ablehnung der Änderung der Lohnsteuerklasse von eingetragenen Lebenspartnern ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des ablehnenden Bescheides nach § 69 Abs. 3 FGO – und nicht der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO – die statthafte Rechtsschutzform des einstweiligen Rechtsschutzes.

3. Der Antrag eines Lebenspartners, der selbst keinen Arbeitslohn bezieht, auf Änderung seiner Lohnsteuerklasse von I nach V ist unzulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2315 Nr. 24
PAAAE-17558

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