Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schlechterstellung
eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten beim Lohnsteuerabzug
Einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. An der Rechtmäßigkeit der
Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und eingetragenen Lebenspartnern
andererseits im Hinblick auf die Zusammenveranlagung und den vorhergehenden
Lohnsteuerabzug anhand von Steuerklassen im Einkommensteuerrecht bestehen
ernstliche Zweifel.
2. Bei Ablehnung der Änderung der
Lohnsteuerklasse von eingetragenen Lebenspartnern ist der Antrag auf Aussetzung
der Vollziehung des ablehnenden Bescheides nach § 69 Abs. 3 FGO – und
nicht der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO
– die statthafte Rechtsschutzform des einstweiligen Rechtsschutzes.
3. Der Antrag eines Lebenspartners,
der selbst keinen Arbeitslohn bezieht, auf Änderung seiner Lohnsteuerklasse von
I nach V ist unzulässig.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2315 Nr. 24 PAAAE-17558
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