Wert des Betriebsvermögens bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils mit Ergänzungsbilanz
Leitsatz
Kapitalkonten aus Ergänzungsbilanzen sind bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Mitunternehmerschaften nach § 97 Abs.
1a BewG insofern nicht zu berücksichtigen, als sich das Kapital der Ergänzungsbilanz auf Wirtschaftsgüter bezieht, für welche
abweichend vom Steuerbilanzwert ein gesondert ermittelter Steuerwert bei der Ermittlung des Betriebsvermögens berücksichtigt
wurde (gegen R 115 Abs. 1 Nr. 2 ErbStR 1999 und ErbStR 2003).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2012 S. 321 Nr. 11 LAAAE-17033
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