Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen
2. Aufl. 2012
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V. Verlustnutzung
1. Einleitung
601Die Nutzungsmöglichkeit von Verlusten ist ein elementarer Bestandteil des Steuerrechts und unterliegt gleichzeitig einer ständigen Kritik. So wurde schon aus der Historie des UmwStG erkennbar, dass die Behandlung und Übernahmemöglichkeit von Verlusten im Zeitverlauf einem stetigen Wandel unterlag. Eine fortschreitende Einschränkung der steuerlichen Verlustverrechnung ist in den letzten Jahren deutlich geworden und zeigt damit gleichzeitig eine gewisse Tendenz auf.
602Trotz der Bedeutsamkeit der Verluste für die Besteuerung, gibt es im Gesetz keine Legaldefinition, was unter Verlust zu verstehen ist. Verluste könnten „als nicht durch Betriebseinnahmen kompensierte Betriebsausgaben„ definiert werden. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Verlusten ergibt sich bereits durch das Leistungsfähigkeitsprinzip, welches ein Fundamentalprinzip des deutschen Steuerrechts ist. Jedoch ist dieses ebenfalls nicht ausdrücklich normiert, sondern lässt sich vielmehr aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG herleiten. Um eine Gleichheit in der Besteuerung erreichen zu können, darf die Steuer nur auf das disponible Einkommen, bei Unternehmen ist dies der Gewinn, berechnet werden...