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FG Münster Urteil v. - 8 K 1667/09 GrE EFG 2012 S. 1873 Nr. 19

Gesetze: GrEStG § 14 Nr 1, AO § 41 Satz 1, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1

Grunderwerbsteuer:

Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund schwebend unwirksam abgeschlossener Grundstückskaufverträge

Leitsatz

Dass Grundstückskaufverträge unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden sind, die lange Zeit nicht eingetreten ist, hindert nicht an der Grunderwerbsteuerpflicht (hier wegen einer Anteilsvereinigung), sofern die Vertragspartner den Vollzug der Kaufverträge ins Werk setzen, indem die Auflassungen erklärt werden.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1572 Nr. 26
EFG 2012 S. 1873 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2012 S. 3149
StBW 2012 S. 921 Nr. 20
UVR 2012 S. 298 Nr. 10
WAAAE-16416

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