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NWB Nr. 37 vom Seite 3012

Wegfall der Grunderwerbsteuer – Voraussetzungen für die Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen

Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 18. 4. 2012

Hans-Christoph Graessner und Francis B. El Mourabit

[i] BFH, Urteil vom 18. 4. 2012 - II R 51/11 NWB GAAAE-12678; gleich lautende Ländererlasse vom 25. 2. 2010, BStBl 2010 I S. 245 Der Beitrag beschäftigt sich zunächst mit den allgemeinen Voraussetzungen zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 GrEStG, um dann die Grundzüge der neueren Rechtsprechung des NWB GAAAE-12678 darzustellen. Der BFH hat die für die grunderwerbsteuerrechtliche Praxis äußerst relevante Rechtsfrage geklärt, in welchem Umfang Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a GrEStG im Rahmen der grunderwerbsteuerlichen Korrekturvorschrift (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG) rückabgewickelt werden müssen. Zugleich hat er der restriktiven Auffassung der Finanzverwaltung zu dieser Frage in den gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 2010 I S. 245) eine Absage erteilt.

I. Hintergrund und Problemstellung

[i]Korrekturvorschrift gem. § 16 GrEStG eröffnet die Möglichkeit, die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu verhindernGemäß der gesetzlichen Fiktion des § 1 Abs. 2a GrEStG gilt die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft. § 16 GrEStG als besondere grunderwerbsteuerliche Korrekturvorschrift eröffnet dem Steuerpflichtigen hingegen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, durch Rückerwerb der Anteile die Festsetzung der Grunder...