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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1462/11

Gesetze: AO § 8EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 VO (EWG) 1408/71 Art. 13

Zur Befugnis des nicht zuständigen Staates, Kindergeld zu gewähren bei Zweitwohnsitz

Leitsatz

1. Ein Arbeitnehmer, der in einem anderen EU-Staat beschäftigt ist und dort mit seiner Familie wohnt, der jedoch eine weitere Wohnung im Inland beibehalten hat, in der er seinen Urlaub und die Familie die Schulferien verbringt, hat dort einen - weiteren - Wohnsitz.

2. Aus der Befugnis des nicht zuständigen EU-Staates zur Gewährung von Familienleistungen folgt kein Anspruch des Inhabers eines Nebenwohnsitzes auf Gewährung von Kindergeld.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAE-16153

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