Steuerpflichtiges zinsloses Darlehen zur Erreichung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Leitsatz
1) Gewährt ein Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus dem Erhalt
der Lebensgemeinschaft motiviert ist, so liegt darin eine Schenkung unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die mit 5,5
% gemäß § 12 ErbStG i.V.m. § 15 Abs. 1 BewG bzw. § 12 Abs. 3 BewG anzusetzen ist.
2) Die Revision wird zugelassen, da ein Zinssatz von 5,5 % in den Streitjahren 2002 bis 2008 bei seriöser Geldanlage nicht
zu erzielen war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2014 S. 222 Nr. 4 DStZ 2012 S. 718 Nr. 20 EFG 2012 S. 1950 Nr. 20 ErbBstg 2013 S. 35 Nr. 2 ErbStB 2012 S. 293 Nr. 10 KÖSDI 2012 S. 18165 Nr. 12 StBW 2012 S. 921 Nr. 20 PAAAE-16145
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