Streit über Erteilung von Klartextkontoauszügen an den Insolvenzverwalter durch das Finanzamt nach § 4 IFG NRW gehört vor
das Verwaltungsgericht
Leitsatz
Stützt ein Insolvenzverwalter seinen Anspruch auf Erteilung eines Klartextkontoauszugs durch das Finanzamt, aus dem sich sämtliche
Zahlungen des Insolvenzschuldners ergeben sollen, ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG
NRW) und nicht auf die AO, so ist nicht der Finanzgerichtsrechtsweg, sondern der zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1953 Nr. 20 KAAAE-16138
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