Zuflusszeitpunkt von Einzahlungen auf einen Zeitwertkonto des Arbeitnehmers
Leitsatz
Einzahlungen auf ein Zeitwertkonto des Arbeitnehmers sind gem. §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 1 EStG nicht bereits im Zeitpunkt der
Einstellung dem Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugeflossen.
Dies gilt auch dann, wenn das Zeitwertkonto in Geld geführt wird, es sich bei dem Arbeitnehmer um einen beherrschenden Gesellschafter
handelt sowie unabhängig von der Wahl eines bestimmten Insolvenzsicherungsmodells.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 42 DStRE 2013 S. 6 Nr. 1 EFG 2012 S. 1243 Nr. 13 KÖSDI 2012 S. 17967 Nr. 7 StBW 2012 S. 872 Nr. 19 TAAAE-15915
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