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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05 | Betriebsaufspaltung: Empfehlenswerte Gesamtdarstellung

Die OFD Frankfurt/M. nimmt in einer sehr umfangreichen und gut strukturierten Verfügung zu den Voraussetzungen und den steuerlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung Stellung. Die OFD geht dabei auch auf das BFH-Urteil zur Verpachtung des Mandantenstamms einer Einzelpraxis durch einen Freiberufler an eine von ihm beherrschte GmbH ein.

Sie haben eine Frage zur Betriebsaufspaltung? Dann empfehlen wir Ihnen eine sehr umfangreiche Gesamtdarstellung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main . Die OFD hat die bisher zu dem Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ergangenen BMF-Schreiben übersichtlich zusammengefasst. Die Verfügung ist auf dem neuesten Stand. So ist beispielsweise bereits der jüngste BFH-Beschluss eingearbeitet – zum Mandantenstamm eines Steuerberaters als wesentliche Betriebsgrundlage.

Das Finanzgericht München hat entschieden: Verpachtet ein Freiberufler den Mandantenstamm seiner Einzelpraxis an eine von ihm beherrschte GmbH, so begründet dies eine Betriebsaufspaltung. Die Einnahmen aus der Verpachtung bleiben nicht etwa deshalb freiberufliche Einkünfte, weil der Mandantenstamm früher in der freiberuflichen Steuerberaterkanzlei ...