E-Bilanz – rationell und richtig umstellen
1. Aufl. 2012
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4. Kapitel Zusammenfassung und Ausblick
Im Zeitalter der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ist die Umstellung des Informationsaustauschs zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung auf die elektronische Kommunikation grundsätzlich zu begrüßen. Das von der Gesetzgebung angestrebte Ziel, dadurch bürokratische Hürden abzubauen, wird zumindest auf kurze Sicht nicht erreicht. Zwar steigen mit dem Detaillierungsgrad der einzureichenden Daten die Möglichkeiten der Finanzverwaltung. Diesen stehen allerdings Umstellungskosten von Seiten der betroffenen Unternehmen gegenüber. Insoweit stößt die neue Regelung mitunter auf Ablehnung seitens der zur Umsetzung verpflichteten Unternehmen.
Die Erfahrung der vorangegangenen Schritte der Digitalisierung des öffentlichen Bereichs zeigt allerdings auch, dass (technische) Neuerungen meist mit (inhaltlichen) Ausweitungen einhergehen. So müssen durch das EHUG auch kleine und mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss beim eBAnz offenlegen, wohingegen früher eine sog. Hinterlegungsbekanntmachung ausreichte. Die Modernisierung des Handelsrechts im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hat ...