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WP Praxis Nr. 1 vom Seite 16

Einführung eines verpflichtenden Joint Audit bei Unternehmen im öffentlichen Interesse?

Unter Joint Audit wird die Gemeinschaftsprüfung (in Abgrenzung zur „Doppelprüfung”) eines Unternehmens oder Konzerns von zwei oder mehr Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verstanden, wobei alle beteiligten Wirtschaftsprüfer gemeinschaftliche Verantwortung für das Prüfungsergebnis tragen und dementsprechend den Bestätigungsvermerk unter jeweiliger Übernahme der vollen Haftung für jegliche Berufspflichtverletzung unterzeichnen. In Deutschland sind die Vorschriften über einen Joint Audit in IDW PS 208 seit 1999 kodifiziert. Die Anwendung erfolgt hier nur auf freiwilliger Basis.

Pro WP/STB/CPA UWE WOLF

Obwohl die Gemeinschaftsprüfung in Deutschland bereits seit 1999 in einem IDW Prüfungsstandard verankert ist und auch auf freiwilliger Basis regelmäßig zur Anwendung kommt, wird seit der Veröffentlichung des sog. Grünbuchs der EU Kommission im Oktober 2010 zum Thema „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise” eine vehemente Diskussion über die Vorteile bzw. die Nachteile eines Joint Audit geführt. Hintergrund dieser Diskussion war die ursprüngliche Absicht der Kommission, den Joint ...