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FG Münster Urteil v. - 11 K 2524/09 K

Gesetze: AO § 5, AO § 69, AO § 70, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 191 Abs 3, AO § 171 Abs 10, AO § 191 Abs 1

Steuerhaftung:

Beginn der Festsetzungsfrist - Umdeutung in Haftungsbescheid auf anderer gesetzlicher Grundlage

Leitsatz

1) Für den Beginn der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheides kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, in dem endgültig feststeht, dass das Finanzamt mit seinen Steuerforderungen ausfallen wird; entscheidend ist allein die Abgabe der der unrichtigen Erklärungen und die Nichtzahlung der Steuer zum gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt.

2) Die Umdeutung eines Haftungsbescheides auf Grundlage des § 69 AO in einen solchen nach § 70 AO ist im gerichtlichen Verfahren nicht möglich.

Fundstelle(n):
PStR 2012 S. 209 Nr. 9
CAAAE-14992

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