Beginn der Festsetzungsfrist - Umdeutung in Haftungsbescheid auf anderer gesetzlicher Grundlage
Leitsatz
1) Für den Beginn der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheides kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, in dem
endgültig feststeht, dass das Finanzamt mit seinen Steuerforderungen ausfallen wird; entscheidend ist allein die Abgabe der
der unrichtigen Erklärungen und die Nichtzahlung der Steuer zum gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt.
2) Die Umdeutung eines Haftungsbescheides auf Grundlage des § 69 AO in einen solchen nach § 70 AO ist im gerichtlichen Verfahren
nicht möglich.
Fundstelle(n): PStR 2012 S. 209 Nr. 9 CAAAE-14992
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.