Arbeitshilfe Oktober 2013

Gewährung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften nach § 32c EStG für Veräußerungsgewinne im Veranlagungszeitraum 2007

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Gewährung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften nach § 32c EStG für Veräußerungsgewinne im Veranlagungszeitraum 2007: Ist für den 5 Mio. € übersteigenden Teil eines Veräußerungsgewinns die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG zu gewähren, auch wenn der Veräußerungsgewinn (bis 5 Mio. €) der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG unterliegt? - Verhältnis von § 32c EStG und § 34 Abs. 3 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAE-14739