Unternehmensbewertung für die Erbschaftsteuer
1. Aufl. 2012
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„Der zeitgenössische Staat ist, wie jeder seiner mittelalterlichen und absolutistischen Vorgänger, ein nehmender Staat, der vom Vermögen seiner Bürger immer so viel abzieht, wie er nehmen kann, ohne öffentliche Unruhen zu provozieren.„
„Ein Verzicht auf die Erbschaftsteuer ist aus Gerechtigkeitsgründen keine sinnvolle Alternative.„
„Und ist es denn nicht vernünftig, die Armen zu besteuern, weil es ihrer so viele sind, dass das Unrecht für den Staat sich lohnt? Und die Reichen zu schonen, weil es ihrer so wenige sind, dass das Recht sich nicht lohnt?„
A. Einführung
1. Das Erbschaftsteuerreformgesetz
1.1 Das verfassungsrechtliche Ziel des Erbschaftsteuerreformgesetzes
1Die bisherige Ermittlung von Unternehmenswerten im Zusammenhang mit Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerfällen wurde für nicht notierte Anteile von Kapitalgesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren vorgenommen. Das Stuttgarter Verfahren ist ein Mischverfahren vom Typ Übergewinnmethode, in welchem ein Ertragswertanteil sowie ein Substanzwertanteil Berücksichtigung findet. Für Personengesellschaften kamen, auf Grundlage des Steueränderungsgesetzes 1992, die Steuerbilanzwerte zum Ansatz, womit bei der Bewertung nur Substanza...