Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht
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Wird Strom von einem dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden Unternehmen, das eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG besitzt, zu betrieblichen Zwecken entnommen, wenn dieser in den Räumen des Unternehmens einem Subunternehmen, das im Rahmen der Gesamtproduktion einzelne Produktionsschritte ausführt, zur Verfügung gestellt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAE-14191