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Altersteilzeit, steuerfreie Aufstockungsbeträge gemäß § 3 Nr. 26 EStG
Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:
Im Rahmen der Altersteilzeitbeschäftigung vom Arbeitgeber gewährte tarifliche Aufstockungsleistungen, die anstelle eines Krankengeldzuschusses an arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer gezahlt werden, sind als Aufstockungsleistungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Altersteilzeitgesetzes anzusehen und deshalb nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei (und auch sozialversicherungsfrei).