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BFH  - III R 13/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, AEUV Art 45

Rechtsfrage

Inwiefern sind die Kosten für ein Promotionsstudium in Großbritannien zu berücksichtigen, obwohl die Einkünfte und Bezüge (Stipendium) steuerfrei sind? - Handelt es sich um ausbildungsbedingten Mehraufwand (Mietkosten, Heimfahrten etc.)?

Liegt ein Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht vor?

Ausbildungskosten; Ausland; Freizügigkeit; Grenzbetrag; Stipendium

Fundstelle(n):
OAAAE-13724

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