Erbschaft- und Schenkungsteuer
Feststellung von Bedarfswerten gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer;
R E 13b.9 ErbStR 2011; Überlassung von Grundstücken – Allgemeines
Diese Rundverfügung richtet sich an alle mit der Feststellung von Bedarfswerten nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BewG befassten Stellen. Die Verfügung enthält eine Klarstellung hinsichtlich des Umfangs des Verwaltungsvermögens bei Brauereien und Mineralölunternehmen.
Das Ministerium der Finanzen hat mit Erlass vom – S 3812b A – 447 hinsichtlich der in R E 13b.9 Satz 3 ErbStR 2011 enthaltenen Regelung betreffend der Überlassung von Grundstücken klarstellend auf folgendes hingewiesen:
Da eine Brauerei bzw. ein Mineralölunternehmen die originäre gewerbliche Tätigkeit gerade nicht mit der Überlassung von Grundstücken an Gastwirte oder Tankstellen betreibt, sind die Voraussetzungen für die dort genannte Rückausnahme nicht erfüllt und ist – auch weiterhin – bei Verpachtung von Gaststätten durch Brauereien sowie bei Verpachtung von Tankstellen durch Mineralölunternehmen von Verwaltungsvermögen auszugehen.
OFD Koblenz v. - S 3812b A – St 35 4
Fundstelle(n):
OAAAE-12979