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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 K 689/12 Erb EFG 2012 S. 1486 Nr. 15

Gesetze: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1ErbStG 16 Abs. 2 BewG § 121 Nr. 2 EG Art. 56 Abs. 1 EG Art. 58 Abs. 1 a EG Art. 58 Abs. 3 AEUV Art. 267

Behandlung von Schenkungen:

Unterscheidung zwischen gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Personen rechtmäßig?

Leitsatz

Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Sind die Artikel 56 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die bei dem Erwerb durch Erbanfall eines im Inland belegenen Grundstücks von einer gebietsfremden Person für den gebietsfremden Erwerber nur einen Freibetrag von 2.000 Euro vorsieht, während bei einem Erwerb durch Erbanfall ein Freibetrag von 500.000 Euro gewährt würde, wenn der Erblasser oder der Erwerber zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hätte?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1189 Nr. 19
DB 2012 S. 16 Nr. 19
DStRE 2012 S. 1069 Nr. 17
EFG 2012 S. 1486 Nr. 15
ErbBstg 2012 S. 151 Nr. 7
GStB 2012 S. 222 Nr. 7
KÖSDI 2012 S. 17919 Nr. 6
KÖSDI 2012 S. 18042 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1645
StBW 2012 S. 599 Nr. 13
Ubg 2012 S. 646 Nr. 9
OAAAE-12457

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