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FG Münster Urteil v. - 3 K 1931/08 Ew,EW

Gesetze: BewG § 76 Abs 3 Nr 1 II. BVO § 42 Abs 4 Nr 4 II. BVO § 44 Abs 3 Nr 1-3 BewG § 76 Abs 1 Nr 5

Bewertungsrecht

Wohnflächenberechnung bei Büro in einem Zweifamilienhaus

Leitsatz

Allein eine Wohnfläche von mehr als 220 qm rechtfertigt bei einem Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus die Anwendung des Sachwertverfahrens.

Ein Büro ist im Rahmen der Einheitsbewertung nicht als Geschäftsraum im Sinne des § 42 Abs. 4 Nr. 4 II. BVO anzusehen, wenn das Büro nur unter Benutzung gemeinsamer Verkehrsflächen mit der Hauptwohnung zu erreichen ist.

Der 10%-ige Abzug nach § 44 Abs. 3 Nr. 1-3 II. BVO scheidet aus, wenn das Bewertungsobjekt aus zwei abgeschlossenen Wohnungen besteht.

Fundstelle(n):
ErbStB 2012 S. 235 Nr. 8
BAAAE-11634

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