Keine Anpassung eines Folgebescheides außerhalb der Festsetzungsfrist nach Änderung des Grundlagenbescheides durch gerichtliche Entscheidung, auch wenn die Anpassung durch Verschulden der Behörde versäumt wurde (I)
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Festsetzungsverjährung bei einem Folgebescheid:
Bedarf es im Fall der Änderung eines Grundlagenbescheides von Gesetzes wegen im finanzgerichtlichen Verfahren zu Gunsten des Steuerpflichtigen zur Ablaufhemmung der Frist des § 171 Abs. 10 AO eines ausdrücklichen Antrags des Steuerpflichtigen auf Änderung der Steuerfestsetzung aller Folgebescheide (§ 171 Abs. 3 AO)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAE-11289