Arbeitshilfe - Stand: 19.03.2014

Keine Anpassung eines Folgebescheides außerhalb der Festsetzungsfrist nach Änderung des Grundlagenbescheides durch gerichtliche Entscheidung, auch wenn die Anpassung durch Verschulden der Behörde versäumt wurde (II)

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Festsetzungsverjährung bei einem Folgebescheid:

Bedarf es im Fall der Änderung eines Grundlagenbescheides von Gesetzes wegen im finanzgerichtlichen Verfahren zu Gunsten des Steuerpflichtigen zur Ablaufhemmung der Frist des § 171 Abs. 10 AO eines ausdrücklichen Antrags des Steuerpflichtigen auf Änderung der Steuerfestsetzung aller Folgebescheide (§ 171 Abs. 3 AO)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
EAAAE-11205