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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 4454/10 K,F EFG 2012 S. 1484 Nr. 15

Gesetze: EStG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 4 Satz 2, EStG § 7g Abs. 5, EStDV § 8b Satz 2 Nr. 1, KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, UmwStG § 4 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 9 Satz 1, UmwStG § 9 Satz 2

Auflösung einer Ansparrücklage zum Ende eines Rumpfwirtschaftsjahres bei formwechselnder Umwandlung

Leitsatz

Auch ein aufgrund formwechselnder Umwandlung gebildetes Rumpfwirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsjahr im Sinne des § 7 g Abs. 4 Satz 2 EStG, mit dessen Ablauf eine Ansparrücklage gewinnerhöhend aufzulösen ist, wenn es sich um das zweite auf ihre Bildung folgende Wirtschaftsjahr handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2013 S. 260 Nr. 5
EFG 2012 S. 1484 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1642
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2012 S. 759
ZAAAE-10709

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