Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 11 vom Seite 507

Verlustabzugsbeschränkung bei Beteiligungserwerben

Anwendungsfälle des § 8c KStG

Inga Bethmann, Dr. Andreas Mammen und Dr. Remmer Sassen

[i]infoCenter, Verlustausgleich – Verlustabzug NWB KAAAA-88455 Die Norm des § 8c KStG zur Verlustabzugsbeschränkung bei Beteiligungserwerben gilt als eine der restriktivsten Beschränkungen im internationalen Vergleich und wird daher im Schrifttum aus ökonomischer und juristischer Perspektive kontrovers diskutiert. Zudem wird sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin durch das BVerfG untersucht. Ziel des Beitrags ist es, zunächst in die Grundlagen des Verlustabzugs nach § 10d EStG einzuführen sowie die Besonderheiten bei juristischen Personen darzustellen, um anschließend verschiedene Anwendungsfälle des § 8c KStG anhand von Beispielen zu Beteiligungserwerben zu erläutern. Abschließend werden gesetzliche Ausnahmetatbestände zum Erhalt körperschaftsteuerlicher Verlustvorträge skizziert.

I. Einführung

[i]Werner, Unternehmensteuerreform 2008, BBK 16/2007 S. 873 NWB EAAAC-52337 § 8c KStG wurde als Verlustabzugsbeschränkungsnorm bei Beteiligungserwerben im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 von der Großen Koalition als Nachfolgevorschrift des § 8 Abs. 4 KStG eingeführt . Sie gilt als eine der restriktivsten Verlustbeschränkungsnormen im internationalen Vergleich . Der Gesetzgeber wollte mit § 8c KStG zum einen eine einfachere und weniger gestaltungsanfällige Regelung schaffen ; zum anderen sollte der neu gestaltete § 8c KStG als Gegenfinanz...