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Aktuelles zum Werbungskostenabzug bei Bildungsmaßnahmen und Reisekosten
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 9. 2. 2012
Der BFH hat sich in zwei aktuellen Urteilen vom mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei vollzeitigem Besuch einer Bildungseinrichtung oder im Rahmen eines Studiums entstandene Aufwendungen (wie z. B. Fahrtkosten) nach reisekostenrechtlichen Grundsätzen abzurechnen sind. Der BFH kommt in Abkehr zu seiner bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Reisekostenabrechnung, weil am jeweiligen Bildungsort keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wird. Wünschenswerterweise sollte die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung in allen noch offenen Fällen zur Anwendung kommen lassen.
Die neue BFH-Rechtsprechung ist insgesamt in allen noch offenen Fällen bedeutsam, in denen bei vollzeitigem Besuch einer Bildungseinrichtung oder im Rahmen eines Studiums entstandene Aufwendungen nach reisekostenrechtlichen Grundsätzen abzurechnen sind.
Zwar sind die Entscheidungen ausschließlich zum Werbungskostenabzug ergangen, trotzdem bleibt auf eine Anwendung gleichermaßen für Gewinnerzieler zu hoffen.
Diese neue Rechtsprechung ist für Stpfl. in den Veranlagun...