Keine gebundener Anspruch des Abwicklers einer Steuerberatungspraxis auf Akteneinsicht
Leitsatz
1) Der Abwickler einer Steuerberatungspraxis i. S. des § 70 StBerG hat keinen gebundenen Anspruch auf Vorlage von Kontoauszügen
aus dem steuerlichen Erhebungskonto und/oder auf Akteneinsicht.
2) Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus § 4 IFG NRW, noch aus der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments,
noch aus § 70 StBerG, noch aus der Verwaltungspraxis zum Beraterwechsel und auch nicht aus der Stellung als Erfüllungsgehilfe
des Insolvenzverwalters.
3) Die Finanzbehörden entscheiden vielmehr nach pflichtgemäßen Ermessen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form sie einem
Beteiligten in einem steuerlichen Verwaltungsverfahren Akteneinsicht gewähren.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1414 Nr. 15 StBW 2012 S. 491 Nr. 11 YAAAE-09361
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