Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen Urteil v. - L 1 KR 226/10

Gesetze: SGB V § 27; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft.

2. Dem Grundbedürfnis der Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums ist Genüge getan, wenn der Wohnbereich bei im Übrigen gegebener Mobilität für jeweils drei bis dreieinhalb Stunden verlassen werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAE-08073

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen