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BFH  - III R 9/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

Rechtsfrage

Grenzbetragsberechnung bei Vollzeiterwerbstätigkeit - Für welchen Zeitraum ist ein Kind, das bis zum einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgegangen ist und ab dem - nach bereits im März 2009 erfolgter Anmeldung - eine berufsbildende Schule besucht, kindergeldrechtlich zu berücksichtigen (vom März bis Dezember 2009 oder vom August bis Dezember 2009) und welche Einkünfte sind der Berechnung des Jahresgrenzbetrags zugrunde zu legen (die vom März bis Dezember 2009 oder nur die vom August bis Dezember 2009)?

Grenzbetrag; Kindergeld

Fundstelle(n):
PAAAE-07731

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