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IWB Nr. 8 vom Seite 265

Die geplanten Änderungen in § 1 AStG

Prof. Dr. Kay-Michael Wilke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 271Der Fachwelt ist schon seit Langem bekannt, dass § 1 AStG ergänzt und verändert werden wird; auch waren erste Entwürfe hierzu im Umlauf. Das Bundeskabinett soll den Entwurf am verabschieden. Mit einer Verabschiedung durch den Bundestag ist im Herbst 2012 zu rechnen. Der Artikel 5 des JStG 2013 befasst sich mit den Änderungen des AStG, die deutlich umfangreicher ausgefallen sind als dies ursprünglich erwartet worden war. Neben der Änderung des § 1 AStG soll auch die Regelung über die Familienstiftung in § 15 AStG in größerem Umfang erweitert und ergänzt werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

I. Überblick

[i]Mehrumfang des § 1 AStG-RefE Betrachtet man die geplanten Änderungen des § 1 AStG aus der Distanz, fällt als erstes der Zuwachs im Umfang auf. Dies macht den erfahrenen Steuerrechtler immer etwas misstrauisch, weil ein solcher Zuwachs i. d. R. nicht mit einem Zuwachs an Klarheit verbunden ist, ganz zu schweigen von einer Steuervereinfachung.

II. Erweiterung des Anwendungsbereichs

[i]Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften werden einbezogen Die Einfügung eines Satzes 2 in § 1 Abs. 1 AStG-RefE stellt eine redaktionelle Änderung dar. Für die Zukunft wird klargestellt, dass eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerscha...