BZSt - St II 2 - S 2280 PB/11/00014 BStBl 2012 I S. 18

Familienleistungsausgleich; Vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. DA-FamEStG 65.2 Abs. 2 Satz 2) führen.

In DA-FamEStG 65.1.3 Abs. 1 Satz 2 wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.

Übersicht über vergleichbare Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

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Land
Berechtigte
Kinder
Altersgrenze
Leistungsbezeichnung
Besonderheiten
Kinderzuschuss zur Rente
Belgien
Arbeitnehmer, Selbständige (Mindestdauer der Erwerbstätigkeit)
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
„Kinderbijslag/Allocations familiales” (Kindergeld)
Keine Abstufung nach Einkommen
Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
Kinder des Ehepartners
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt monatlich:
Kinder des Lebensgefährten
Vollendung 21. Lebensjahr:
Familienwohnsitz in Belgien
adoptierte Kinder
Bei Behinderung (keine Altersbeschränkung, wenn das behinderte Kind vor dem das 21. Lj. vollendet hat).
 
1. Kind:
85,07 €
bei Vormundschaft
Vollendung 25. Lebensjahr:
 
2. Kind:
157,41 €
Erwerbsunfähige Arbeitnehmer (einschl. Mutterschaftsurlaub)
(Halb-)Geschwister
Bei Schul- oder Berufsausbildung, sofern die monatlichen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen.
 
3. und weitere Kinder:
235,03 €
Kind muss seinen Wohnsitz in Belgien oder einem anderen EU-Staat haben.
 
Alleinerziehende, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, erhalten monatlich folgende Zuschläge:
Arbeitslose
 
1. Kind:
43,31 €
Rentner
 
 
 
2. Kind:
26,85 €
 
3. und weitere Kinder:
21,65 €
 
Zusätzlich werden Alterszuschläge gezahlt zwischen 26,01 € und 79,59 €, gestaffelt nach dem Alter der Kinder.
 
Zulagen zwischen 26,32 € und 91,35 € mtl. erhalten Rentner, Arbeitslose, anerkannte Erwerbsunfähige sowie Mütter in der Zeit des Mutterschutzes.
 
Behinderte Kinder, deren Grad der Behinderung mindestens 66 % beträgt, erhalten eine Zusatzbeihilfe zwischen 74,60 € und 497,36 € mtl., gestaffelt nach Leistungsfähigkeit bzw. Grad der Beeinträchtigung.
Bulgarien
EU-Bürger mit Wohnsitz in Bulgarien.
leibliche Kinder
Kindergeld wird gewährt bis zum Abschluss der Sekundarbildung, längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, sofern das Kind regelmäßig die Schule besucht, nicht in einer staatlichen Kinderpflegeanstalt untergebracht und nicht verheiratet ist.
„Месечно обезщетение за дете” (Kindergeld)
 
 
Kinder des Ehepartners
 
Das Kindergeld beträgt monatlich:
Vorrangig ist die Mutter anspruchsberechtigt. Der Vater kann nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung das Kindergeld erhalten.
adoptierte Kinder
pro Kind:
35 BGN
Pflegekinder
bei Mehrlingen:
52 BGN
Kinder, die nach dem Kinderschutzgesetz versorgt werden.
für behindere Kinder:
70 BGN.
Bei geschiedenen Eltern erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde.
 
 
Kindergeld wird nur gewährt, wenn das durchschnittliche monatliche Familieneinkommen pro Kopf 350 BGN nicht übersteigt.
Dänemark
Personen mit Wohnsitz in Dänemark.
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
børnefamilieydelse” (Kindergeld)
 
Zuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe bei Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
adoptierte Kinder
 
Das Kindergeld wird gestaffelt nach Alter der Kinder vierteljährlich gezahlt:
Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, wird das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter gezahlt; hat der Vater das Sorgerecht für das Kind, so wird das Kindergeld an ihn ausgezahlt.
Pflegekinder
 
bis zum 3. Lj.:
4.248 DKK
Wohnsitz in Dänemark
 
bis zum 6. Lj.:
3.363 DKK
Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss nach dem Gesetz über Quellenbesteuerung in Dänemark steuerpflichtig sein.
 
bis zum 17. Lj.:
2.646 DKK.
Üben getrennt lebende oder geschiedene Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus, wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
 
Studierende Eltern erhalten eine jährliche Zulage von 6.388 DKK (vierteljährlich ausbezahlt).
 
Alleinerziehende erhalten eine Zulage von 1.239 DKK vierteljährlich.
 
Rentner erhalten eine Zulage pro Kind in Höhe von 3.108 DKK, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Estland
Personen mit Wohnsitz in Estland.
leibliche Kinder
Vollendung 16. Lebensjahr
Peretoetused” (Kindergeld)
Leistungen sind einkommensunabhängig
 
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind je 19,18 € und für das dritte und jedes weitere Kind je 57,54 €.
Pflegekinder
 
Kind muss seinen Wohnsitz in Estland haben; Ausnahme: Kind ist im Ausland in Berufsausbildung.
Vollendung 19. Lebensjahr:
Bei Schul- oder Berufsausbildung
 
Behinderte Kinder erhalten eine monatliche Zulage zwischen 69,04 € und 80,55 € (abhängig vom GdB).
 
Alleinerziehende erhalten eine Zulage von monatlich 19,18 €.
Finnland
Eltern/Sorgeberechtigte müssen ihren Wohnsitz in Finnland haben.
eheliche Kinder
Vollendung 17. Lebensjahr
Lapsilisä” (Kindergeld)
Abweichende Sätze auf den Aland-Inseln. Kein Anspruch, wenn das Kind eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der Nationalen Pensionskasse bezieht.
Kinderzuschuss zu Volks-, Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
für ehelich erklärte Kinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt:
nichteheliche Kinder
Vollendung 26. Lebensjahr:
Bei weiterführender (Berufs-)Ausbildung sowie bei schwerer Krankheit.
 
1. Kind:
100,00 €
adoptierte Kinder
 
2. Kind:
110,50 €
Pflegekinder
 
3. Kind:
141,00 €
Wohnsitz in Finnland
 
4. Kind:
161,50 €
 
ab dem 5. Kind:
182,00 €
 
Alleinerziehenden wird monatlich eine Zulage von 46,60 € gezahlt.
Frankreich und überseeische Departements
Personen mit Wohnsitz in Frankreich.
Unterhaltsberechtigte Kinder
Vollendung 20. Lebensjahr
Das Einkommen des Kindes darf 55 % des staatlich festgesetzten Mindestlohns (salaire minimum interprofessionnel de croissance, SMIC) nicht übersteigen.
Allocations familiales (AF)” (Kindergeld)
Keine vergleichbaren Leistungen sind:
Kinderzuschuss zu Altersrente bei mindestens drei Kindern (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
mindestens zwei zu unterhaltende Kinder.
Wohnsitz in Frankreich
 
Das Kindergeld beträgt monatlich:
„Allocation de Rentrée scolaire (ARS)” (Beihilfe zum Schuljahresbeginn)
Kindergeld wird erst ab dem 2. Kind gezahlt.
 
für 2 Kinder:
126,41 €
„Allocation d’éducation de l’enfant handicapé (AEEH)” (Sonderausbildungsbeihilfe für behinderte Kinder)
 
für 3 Kinder:
288,38 €
 
für 4 Kinder:
450,35 €
 
für 5 Kinder:
612,32 €
 
für 6 Kinder:
774,29 €
 
ab dem 7. Kind je Kind:
161,97 €
Prestation d’accueil du jeune enfant (PAJE)” (Kleinkindbeihilfe)
„Majorante personne isolée” (Beihilfe für Alleinerziehende)
 
Die Kleinkindbeihilfe von monatlich 180 € wird gezahlt vom Folgemonat der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes; sie ist einkommensabhängig.
„Allocation de soutien familial (ASF)” (Waisengeld)
„Complément familial (CF)” (Familienzuschlag)
 
 
Familienzuschlag in Höhe von 163 € erhalten Familien, wenn mindestens drei Kinder im Alter von je mind. drei Jahren vorhanden sind (einkommensabhängig).
 
Majoration” (Alterszuschlag)
 
 
Alterszuschlag erhalten Familien mit mindestens drei Kindern, die Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder und wird monatlich gezahlt:
 
 
11. bis 16. Lj.:
35,55 €
 
 
16. bis 20. Lj.:
63,21 €
 
 
20. bis 21. Lj.:
78,36 €
 
 
(Pauschalleistung für maximal ein Jahr an Familien mit drei oder mehr Kindern mit Anspruch auf Familienleistungen, bei denen ein Kind das Alter von 20 Jahren erreicht).
 
Griechenland
Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Griechenland, die im vorangegangenen Jahr mindestens 50 Versicherungstage nachweisen können.
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Оιко?νιαкό Εпίδоμα” (Familienbeihilfe/Kindergeld)
Verheiratete Kinder werden nicht berücksichtigt.
Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt monatlich:
Kinder des Ehepartners
Vollendung 22. Lebensjahr:
Bei Studium
Enkel
 
1. Kind:
8,22 €
Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten Familienbeihilfen.
Pflegekinder
ohne Altersgrenze:
 
2. Kind:
16,43 €
Kind muss ledig sein
Bei behinderten Kindern, wenn die Behinderung vor Vollendung des 18. Lebensjahrs festgestellt wurde.
 
3. Kind:
30,82 €
Wohnsitz in Griechenland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
 
4. Kind:
11,91 €
 
5. und weitere Kinder:
11,30 €.
 
Für ein drittes Kind, das nach dem geboren wurde, wird eine monatliche Zulage von 2,93 € gezahlt.
 
Für behinderte Kinder wird monatlich eine Zulage von 3,67 € gezahlt.
Irland
Wohnsitz in Irland
Wohnsitz in Irland
Vollendung 16. Lebensjahr
„Child Benefit” (Kindergeld)
 
Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
Bei gemeinsamem Haushalt der Eltern besteht ein vorrangiger Anspruch der Mutter bzw. Stiefmutter.
Kinder müssen in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sein und dort betreut werden.
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt monatlich:
Lebt das Kind beim Vater bzw. Stiefvater und wird von ihm unterhalten, ist eine Zahlung des Kindergeldes an diesen möglich.
Vollendung 18. Lebensjahr:
Bei Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung (Vollzeit), bei Teilnahme an einem „FÀS „Youthreach Course” (Förderlehrgang für Schulabbrecher), bei behinderten Kindern.
 
1. Kind
140 €
Lebt das Kind bei keinem der Elternteile, so hat diejenige Person Anspruch, in deren Haushalt das Kind lebt und betreut wird.
2. Kind
140 €
3. Kind
177 €
4. und weitere Kinder
167 €.
Bei Drillingen und Vierlingen wird für jedes Kind doppeltes Kindergeld gezahlt; bei Zwillingen beträgt das Kindergeld das 1 ½ fache des ersten Kindes.
Alleinerziehende erhalten pro Woche eine Zulage von 29,80 €, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Im Haushalt lebende behinderte Kinder zwischen 2 und 16 Jahren erhalten monatlich zusätzlich 225 €.
Island
Eltern oder andere Personen, die das Kind unterhalten, müssen in Island unbeschränkt steuerpflichtig sein (Wohnsitz in Island).
eheliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Barnabætur” (Kindergeld)
Die Vorauszahlungen des Kindergeldes erfolgen jeweils zum 1. Februar und 1. Mai eines Jahres.
 
für ehelich erklärte Kinder
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, bestehend aus einer einkommensunabhängigen jährlichen Pauschalleistung für Kinder unter 7 Jahren in Höhe von 61.191 ISK und aus einer einkommensabhängigen Leistung für ältere Kinder in folgender jährlicher Höhe:
nichteheliche Kinder
1. Kind
152.331 ISK
adoptierte Kinder
2. und weitere Kinder
181.323 ISK.
Kindergeld wird in Abhängigkeit vom für das Vorjahr deklarierten Einkommen gewährt.
Pflegekinder
Alleinerziehende erhalten höheres Kindergeld:
 
Wohnsitz des Kindes in Island ist nicht erforderlich.
1. Kind
253.716 ISK
2. und weitere Kinder
260.262 ISK.
Bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen werden die vorgenannten Beträge gekürzt.
Italien
Arbeitnehmer
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Assegni familiari” (Kindergeld)
 
Ergänzungsbetrag zur Unfallrente der italienischen Staatlichen Versicherungsanstalt (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich).
öffentlich Bedienstete
adoptierte Kinder
darüber hinaus
 
Kindergeld ist eine Leistung für die Familiengemeinschaft; das Jahreseinkommen darf einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht übersteigen und muss mindestens zu 70 % aus Einkünften einer unselbständigen Erwerbstätigkeit stammen.
arbeitnehmerähnliche Selbständige (freie Mitarbeiter, bestimmte Freiberufler, Reisegewerbetreibende)
Kinder des Ehepartners
ohne Altersgrenze:
Bei Behinderung
Pflegekinder
Geschwister, Neffen, Nichten, Enkel, sofern Vollwaisen ohne Anspruch auf Waisenrente
selbständige Landwirte
Wohnsitz des Kindes in Italien
Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Zahl der Kinder und ist einkommensabhängig, so dass kein fester Betrag genannt werden kann. Übersteigt das Jahreseinkommen den Betrag von 71.445,82 € (bei einem behinderten Kind erhöht sich die Obergrenze um 9.677,76 €), besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Arbeitslose
Rentner
Vollwaisen
Alleinerziehende erhalten eine Zulage.
Japan
Personen mit Wohnsitz in Japan, die ein Kind unterhalten.
leibliche Kinder
31. März nach Vollendung des 15. Lebensjahrs
(= bis zum Abschluss der japanischen Mittelschule)
??* „kodomo teate” (Child Allowance/Kindergeld)
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt dreimal jährlich für jeweils vier Monate: im Februar, im Juni und im Oktober.
 
Pflegekinder
Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und beträgt monatlich für jedes Kind 13.000 JPY.
Ausländer müssen im Besitz eines „resident”-Status sein.
Wohnsitz des Kindes in Japan ist nicht erforderlich, sofern nachgewiesen wird, dass an das Kind regelmäßig Unterhalt überwiesen wird und das Kind mind. zweimal jährlich besucht wird.
Kanada
Wohnsitz/Steuerpflicht in Kanada
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
CCTB – Canada Child tax benefit” (Kindergeld)
Sonderregelung in Québec
 
adoptierte Kinder
 
„CCTB” ist ein einkommensabhängiger Steuerfreibetrag, der für Kinder unter 18 Jahren gewährt wird.
Kanadische Staatsangehörigkeit oder „resident”-Status („permanent resident” oder „temporary resident” mit mindestens 18 Monaten Aufenthalt in Kanada)
Pflegekinder
Kind muss im Haushalt des Elternteils leben
Kroatien
Wohnsitz in Kroatien
leibliche Kinder
Vollendung 15. Lebensjahr
Doplatak za djecu” (Kindergeld)
Keine Berücksichtigung verheirateter Kinder
 
Kroatische Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (drei Jahre Mindestaufenthalt)
Kinder des Ehepartners
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld ist einkommensabhängig.
 
 
angenommene Kinder
für die übliche Dauer der Ausbildung (bei Studenten z. B. Fortfall nach 8 oder 10 Semestern)
 
 
 
 
Pflegekinder
 
Geschiedene und ledige Mütter erhalten einen Zuschlag.
 
 
Nichten, Neffen, Enkel
 
 
 
Kind muss im Haushalt des Berechtigten leben
 
 
 
 
 
Lettland
Leibliche Mutter oder Vater oder Vormund mit Wohnsitz/ständigem Aufenthalt in Lettland
Kinder müssen ihre persönliche Identitätsnummer in Lettland erhalten haben, welche bei der Registrierung im Melderegister vergeben wird. Diese Registrierung ist nicht an den (dauerhaften oder vorübergehenden) Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit gebunden.
Vollendung 15. Lebensjahr
imenes valsts pabalsts” (Kindergeld)
Das Kindergeld ist eine steuerfinanzierte einkommensunabhängige Leistung.
 
Ausländer müssen eine permanente Aufenthaltsgenehmigung sowie eine persönliche Identitätsnummer haben.
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt monatlich pro Kind 8,00 LVL.
 
Vollendung 20. Lebensjahr:
für Schüler/Studenten, die kein Stipendium erhalten.
 
 
 
Liechtenstein
Wohnsitz bzw. Erwerbstätigkeit (auch Selbständige) in Liechtenstein
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Kinderzulage (Kindergeld)
 
Kinderrente zur Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
Enkel
Die Kinderzulage wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:
adoptierte Kinder
1. u. 2. Kind (bis 10 J.)
je 280 CHF
Vollwaisen
Kinder des Ehepartners
→ Zwillinge erhalten
je 330 CHF
Pflegekinder
1. u. 2. Kind (ab 10 J.)
je 330 CHF
Wohnsitz in Liechtenstein ist nur bei Vollwaisen erforderlich
vom 3. Kind an
je 330 CHF
Kein Anspruch auf Kinderzulage besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehepartner zu leisten ist sowie für Kinder, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Zulage haben.
Litauen
Mindestens ein Elternteil/Vormund muss seinen Wohnsitz in Litauen haben.
leibliche Kinder
Vollendung 7. Lebensjahr
(für Familien mit bis zu zwei Kindern)
Išmoka vaikui” (Kindergeld)
Die Höhe des Kindergeldes entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Mindestlebensstan dards, der von der Regierung festgelegt wird.
 
Pflegekinder
 
Das Kindergeld wird monatlich je Kind gezahlt in Höhe von 97,50 LTL.
adoptierte Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
(für Familien ab 3 Kindern)
 
Während der Wehrpflichtzeit des Elternteils erhöht sich das Kindergeld für dessen Kinder auf 150 % des monatlichen Mindestlebensstandards.
Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn Mutter- oder Vaterschaftsgeld in Höhe von mehr als 525 LTL gezahlt wurde.
Kind muss seinen ständigen Wohnsitz in Litauen haben.
 
Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn das Monatseinkommen pro Familienmitglied mehr als das 1,5 fache der Staatlichen Einkommensunterstützung beträgt (525 LTL).
Luxemburg
Anspruchsberechtigte Person ist das Kind, das seinen gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat haben muss; ausgezahlt wird das Kindergeld an den Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt
eheliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
(seit )
Allocations familiales” (Kindergeld)
Am trat in Luxemburg ein Gesetz zur Abschaffung des Kindergeldes für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Kraft. Es sind Ausgleichsmaßnahmen (z. B. in Form von Stipendien) vorgesehen.
Kinderzuschuss zur Rente aus der Rentenversicherung, wenn der Anspruch auf Rente vor dem entstanden ist; Kinderzuschuss bei Unfallversicherung (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich).
für ehelich erklärte Kinder
 
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt:
nichteheliche Kinder (beim Vater nur bei Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme in Haushalt)
 
1. Kind
185,60 €
adoptierte Kinder
 
2. Kind
220,36 €
Kinder des Ehepartners
 
3. Kind
267,58 €
Kinder, für die Personensorge/Vormundschaft per Gerichtsbeschluss dauerhaft übertragen worden ist.
 
ab 4. Kind
361,82 €
 
Zusätzliche Alterszuschläge werden monatlich gezahlt für Kinder ab:
 
vollendetem 6 Lj.
16,17 €
 
vollendetem 12. Lj.
48,52 €
Boni pour enfant” (Kinderbonus)
 
Der Kinderbonus wird als pauschale Vergütung der im luxemburgischen Einkommensteuergesetz verankerten Kinderermäßigung automatisch gezahlt, und zwar unter denselben Voraussetzungen wie das Kindergeld. Der Kinderbonus beträgt monatlich pro Kind 76,88 €.
Malta
Personen mit Wohnsitz in Malta, die das Sorgerecht für ein Kind haben und das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben
Wohnsitz in Malta
Vollendung 16. Lebensjahr
Allowance tat-Tfal” (Kindergeld)
 
 
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld ist abhängig vom Einkommen der Eltern; für jedes Kind unter 16 Jahren beträgt das jährliche Kindergeld mindestens 250 €, d. h. 20,83 € monatlich. Die maximalen monatlichen Leistungen betragen pro Kind 96,32 €.
 
 
Vollendung 21. Lebensjahr:
Bei Berufsausbildung in einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung, sofern das Kind keine Vergütung oder Beihilfe erhält sowie bei Arbeitslosigkeit des Kindes, sofern das Kind arbeitslos gemeldet ist, nie erwerbstätig war und keine Rentenzahlungen oder Beihilfen erhält.
 
 
Marokko
Arbeitnehmer in Marokko (Mindestdauer der Erwerbstätigkeit, Mindestlohn)
eheliche Kinder
Vollendung 12. Lebensjahr
Kindergeld
Maximal sechs Kinder werden berücksichtigt.
 
nichteheliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr:
Bei Berufsausbildung
 
 
 
 
Kinder aus früherer Ehe eines der Ehepartner
Vollendung 21. Lebensjahr:
Bei Studium
 
 
 
 
Rentner
In den Haushalt aufgenommene Kinder
ohne Altersgrenze:
Bei Behinderung, wenn der Anspruch vor Erreichen der Altersgrenze anerkannt wurde.
 
 
 
 
Hinterbliebene von Arbeitnehmern/Rentnern
 
 
 
 
 
 
Mazedonien
Wohnsitz in Mazedonien
leibliche Kinder
Vollendung 19. Lebensjahr
Kindergeld
Nur die ersten drei Kinder werden berücksichtigt (nach der Reihenfolge der Geburt).
 
Stiefkinder
darüber hinaus:
 
(einkommensabhängig; Abstufung nach Alter)
 
adoptierte Kinder
Vollendung 26. Lebensjahr:
Bei Studium, Ausbildung, Behinderung
Sonderzuschuss für behinderte, nicht in einem Heim lebende Kinder
 
Pflegekinder
 
Nichten, Neffen, Enkel
 
Kind muss im Haushalt des Berechtigten leben.
 
 
 
 
 
Niederlande
Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden.
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Kinderbijslag” (Kindergeld)
Anwendung verschiedener Kindergeldsysteme je nach Geburtsdatum; Zahlung erfolgt vierteljährlich.
 
Kinder des Ehepartners
Für nach dem geborene Kinder sind die „Kinderbijslag”-Beträge nach dem Alter der Kinder gestaffelt:
 
Personen ohne Wohnsitz in den Niederlanden, sofern in den Niederlanden eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
adoptierte Kinder
pro Quartal pro Kind
 
Pflegekinder
bis zum 5. Lj.
194,97 €
 
Anspruchsberechtigte müssen in der Volksversicherung versichert sein.
bis zum 11. Lj.
234,36 €
 
Anspruchsberechtigter muss Sorgerecht haben oder das Kind unterhalten.
bis zum 17. Lj.
278,55 €.
 
 
Anspruch auf Kindergeld in doppelter Höhe besteht für außer Haus wohnhafte Kinder, wenn ein Unterhaltsbeitrag von mehr als 1.081 € geleistet wird und die Einkünfte des Kindes 1.081 € nicht überschreiten.
 
 
 
 
 
 
Für vor dem geborene Kinder gelten nach der Anzahl der Kinder gestaffelte Sätze, die quartalsweise gezahlt werden:
 
 
 
 
 
 
1. Kind
278,55 €
 
 
 
 
 
 
2. Kind
313,25 €
 
 
 
 
 
 
3. Kind
324,81 €
 
 
 
 
 
 
weitere Kinder 350,23 € bis
414,85 €.
 
 
 
 
 
kindgebonden budget” (einkommensabhängiger Kinderzuschlag)
 
 
 
 
 
 
„kindgebonden budget” wird automatisch gewährt, wenn Anspruch auf das niederländische Kindergeld (Kinderbijslag) besteht und das jährliche Familieneinkommen niedriger ist als 46.500 €. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Alter und Anzahl der Kinder, bei einem Kind beträgt er mindestens 42,20 €, bei fünf Kindern 50,76 €. Kinder im Alter von 12–15 Jahren erhalten zusätzlich 19,25 €, Kinder im Alter von 16–18 Jahren zusätzlich 24,67 €.
 
 
 
 
 
TOG” (Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder) die zu Hause leben, beträgt pro Quartal 211,45 €.
 
 
Norwegen
Anspruchsberechtigt ist derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
eheliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
barnetrygd” (Kindergeld)
 
Kinderzuschuss zur Invaliden-/Altersrente für Kinder unter 18 Jahren (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich).
für ehelich erklärte Kinder
 
Die monatliche Höhe des Kindergeldes beträgt 970 NOK pro Kind.
 
nichteheliche Kinder
Bei Wohnsitz im äußersten Norden Norwegens und Svalbard wird pro Kind eine monatliche Zulage von 320 NOK gewährt.
 
adoptierte Kinder
Alleinerziehende Eltern erhalten für Kinder unter 3 Jahren monatlich eine Kleinkindzulage in Höhe von 660 NOK je Kind.
 
Pflegekinder
 
Wohnsitz des Kindes in Norwegen
 
Österreich
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Österreich
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Ab Vollendung 18. Lebensjahr abhängig vom eigenen Einkommen des Kindes; beträgt das eigene zu versteuernde Einkommen 9.000 € im Kalenderjahr, besteht kein Anspruch.
Kindergeld (Familienbeihilfe) wird monatlich in Abhängigkeit vom Kindesalter in folgender Höhe gewährt:
Keine Berücksichtigung von Kindern, die Unterhaltsansprüche gegen den (früheren) Ehepartner haben. Keine Berücksichtigung bei Anspruch auf ausländisches Kindergeld.
Kinderzuschuss zur Rente aus der gesetzlichen Unfall- und Pensionsversicherung; Kinderzulage zur Beschädigtenrente aus österreichischer Kriegsopferversorgung (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich).
adoptierte Kinder
 
bis zum 3. Lj.
105,40 €
Kinder des Ehepartners
 
bis zum 10. Lj.
112,70 €
Pflegekinder
 
bis zum 19. Lj.
130,90 €
Kinder leben im Haushalt oder es besteht eine überwiegende Unterhaltspflicht
Enkelkinder
 
ab vollend. 19. Lj.
152,70 €.
Voraussetzung:
Kind lebt nicht auf Dauer im Ausland; Kind lebt im Haushalt des Berechtigten oder wird überwiegend von diesem unterhalten und lebt nicht im Haushalt eines anderen Berechtigten
darüber hinaus:
 
Bei Mehrkindfamilien erhöhen sich die o. g. Beträge folgendermaßen:
Vollendung 24. Lebensjahr:
Bei Ausbildungswilligen: für die Zeit zwischen Schulabschluss und dem frühestmöglichen Beginn einer Berufsausbildung.
 
bei 2 Kindern
12,80 €
Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann das Kind selbst Familienbeihilfe beantragen
 
bei 3 Kindern
47,80 €
Vollwaisen
 
bei 4 Kindern
97,80 €
Vollendung 25. Lebensjahr:
Bei freiwilliger Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt mit Einsatzstelle im Inland; bei Schul- oder Berufsausbildung.
 
für jedes weitere Kind
50,00 €.
Vollendung 26. Lebensjahr:
Bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst geleistet haben.
 
Für erheblich behinderte Kinder (mind. 50 % oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) wird monatlich ein Zuschlag von 138,30 € gezahlt.
 
 
 
Im September jeden Jahres wird der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe in doppelter Höhe ausbezahlt.
 
 
ohne Altersgrenze:
Bei behinderten Kindern, die dauerhaft erwerbsunfähig sind und deren Behinderung vor Vollendung des 25. Lj. eingetreten ist.
Mehrkindzuschlag
wird in Höhe von 20,00 € für jedes 3. und weitere Kind gezahlt, wenn die Eltern Familienbeihilfe beziehen und das Vorjahreseinkommen eine bestimmte Grenze (2010: 55.000 €) nicht übersteigt.
 
 
Kinderabsetzbetrag
Dieser steht jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, monatlich in Höhe von 58,40 € zu; er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
 
 
Polen
Polnische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Polen
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
zasilek rodzinny” (Familienbeihilfe/Kindergeld)
Alleinerziehende, Vormunde, volljährige Waisen und volljährige Studierende, die keinen Unterhaltsanspruch haben, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 170 PLN pro Kind (250 PLN für ein behindertes Kind), jedoch max. 340 PLN (500 PLN) pro Familie. Bei sehr niedrigem Einkommen wird eine weitere Zulage in Höhe von 50 PLN je Kind (max. 100 PLN pro Familie) gezahlt.
 
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
Familienbeihilfe/Kindergeld wird nur gewährt, wenn das monatliche Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Familie 504 PLN (583 PLN bei Familien mit einem behinderten Kind) nicht übersteigt.
Ausländer, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates sind
gesetzlich betreute Kinder
Vollendung 21. Lebensjahr:
Bei (Schul-)Ausbildung
Monatliche Beträge pro Kind:
Pflegekinder
Kinder bis zum 5. Lj.
68 PLN
Vollwaisen
Vollendung 24. Lebensjahr:
Bei Hochschulstudium; bei behinderten Kindern mit mittlerem Grad der Behinderung, die sich noch in Schulausbildung befinden.
Kinder bis zum 18. Lj.
91 PLN
Ausländer mit Flüchtlings-Status oder Aufenthaltserlaubnis
Kinder bis zum 24. Lj.
98 PLN.
Bei getrennt lebenden Eltern ist die Haushaltsaufnahme maßgeblich
Familien mit drei und mehr Kindern erhalten je eine monatliche Zulage für das 3. und jedes weitere Kind in Höhe von 80 PLN.
Volljährige Kinder in Ausbildung können selbst einen Antrag stellen
Portugal
Personen mit Wohnsitz in Portugal, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Familie eine bestimmte Einkommensgrenze („Referenzeinkommen”) nicht übersteigt.
leibliche Kinder
Vollendung 16. Lebensjahr
Abono de família para crianças e jovens” (Kindergeld)
Alleinerziehende erhalten eine 20 %ige Aufstockung des Kindergeldes sowie des Behindertengeldes.
 
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
 
Die Höhe der Leistung wird anhand von Einkommensstufen ermittelt, die an den Indexwert für soziale Unterstützung anknüpfen. Für Kinder bis zum 1. Lj. liegen die monatlichen Beträge, je nach Einkommensstufe, zwischen 92,29 € und 140 € je Kind, für Kinder ab Vollendung des 1. Lj. zwischen 26,54 € und 35,19 € je Kind. Ab dem 2. Kind wird das Kindergeld für Kinder zwischen dem 2. und 36. Lebensmonat verdoppelt, ab dem 3. Kind verdreifacht.
gesetzlich betreute Kinder in gemeinnützigen sozialen Einrichtungen
Vollendung 24. Lebensjahr:
Bei Schul- oder Berufsausbildung; bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass sich die Ausbildung aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls verlängert; bei behinderten Kindern mit Anspruch auf Leistungen wegen ihrer Behinderung.
 
Pflegekinder
 
Kinder, die das 18. Lj. vollendet haben, können Kindergeld für sich selbst beantragen.
Das Kind muss seinen Wohnsitz in Portugal (oder durch das Gesetz rechtlich gleichgestellte Situation) haben und darf keine Berufstätigkeit ausüben.
 
Vollendung 27. Lebensjahr:
Bei behinderten Kindern, die eine weiterführende Oberstufe besuchen.
 
 
 
Für behinderte Kinder wird zusätzlich ein monatliches Behindertengeld in folgender Höhe gezahlt:
 
 
bis zum 14. Lj.
59,48 €
 
 
bis zum 18. Lj.
86,62 €.
 
 
bis zum 24. Lj.
115,96 €.
Rumänien
Personen mit Wohnsitz in Rumänien, die ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben; ab Vollendung des 14. Lj. kann das Kindergeld mit Zustimmung der Eltern an das Kind ausgezahlt werden.
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
alocaţia de stat pentru copii” (Kindergeld)
Das Kindergeld ist einkommensunabhängig.
 
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
 
Die Höhe des Kindergeldes beträgt
 
 
Pflegekinder
Bis zum Abschluss einer weiterführenden Schule oder eines postsekundären Abschlusses.
 
bis 2 Jahre
200 RON
 
 
Wohnsitz in Rumänien
 
ab Vollendung des 2. Lj.
42 RON
 
 
 
 
 
Behinderte Kinder erhalten Kindergeld in derselben Höhe.
 
 
Schweden
Wohnsitz in Schweden
eheliche Kinder
Vollendung 16. Lebensjahr
Barnebidrag” (Kindergeld)
 
In Einzelfällen Kinderzuschuss zur Rente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich).
für ehelich erklärte Kinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt monatlich je Kind 1.050 SEK.
 
Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht können wählen, an welchen Elternteil das Kindergeld gezahlt wird. Leben die Eltern nicht zusammen, kann derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, gegen den Willen des anderen Elternteils das Kindergeld beantragen; unter bestimmten Umständen können getrennte Eltern das Kindergeld teilen.
nichteheliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr:
Bei Schulausbildung
Flerbarnstillägg” (Mehrkindzulage)
 
adoptierte Kinder
 
Mehrkindzulage wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt und beträgt monatlich für:
 
Pflegekinder
 
das 2. Kind
150 SEK
 
Wohnsitz in Schweden (Unterbrechung von bis zu 6 Monaten ist unschädlich).
 
das 3. Kind
454 SEK
 
Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, wird das Kindergeld an diesen Elternteil ausgezahlt.
 
das 4. Kind
1.010 SEK
 
 
 
das 5. und weitere Kinder
1.250 SEK
 
 
Schweiz
Arbeitnehmer in der Schweiz
leibliche Kinder
Vollendung 16. Lebensjahr
Kinderzulage
Kinderzulage, Ausbildungszulage
 
Kinderrente zur Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
Kinder des Ehepartners
 
Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) – in Kraft seit  – beträgt in allen Kantonen die monatliche Kinderzulage (KiZu) pro Kind mindestens 200 CHF und die monatliche Ausbildungszulage (AusZu) pro Kind mindestens 250 CHF. Die Kantone können jedoch höhere Leistungen vorsehen, was in zahlreichen Kantonen – siehe unten – der Fall ist. Es sind jeweils die maximal vom jeweiligen Kanton gewährten Beträge genannt, für die i. d. R. bestimmte Voraussetzungen (z. B. Anzahl der Kinder, Alter der Kinder) erfüllt sein müssen:
Nichterwerbstätige, deren jährliches Einkommen 41.760 CHF nicht übersteigt
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
Pflegekinder
Vollendung 20. Lebensjahr:
Für erwerbsunfähige Kinder wird die Kinderzulage bis zum 20. Lebensjahr gezahlt.
Selbständige (je nach Kanton)
Wohnsitz in der Schweiz oder in einem anderen EU-/EWR-Staat
Für Landwirte besteht eine Sonderregelung nach Maßgabe des Bundesgesetzes über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG).
 
 
Vollendung 25. Lebensjahr:
Ausbildungszulage für Kinder in Berufsausbildung
Ausbildungszulage wird nur gezahlt, wenn das jährliche Einkommen des Kindes 27.840 CHF nicht übersteigt.
 
Bern:
230 CHF KiZu
 
 
 
Freiburg:
290 CHF AusZu
 
 
 
 
250 CHF KiZu
 
 
 
 
310 CHF AusZu
 
 
 
Genf:
300 CHF KiZu
 
 
 
 
350 CHF AusZu
 
 
 
Graubünden:
220 CHF KiZu
 
 
 
 
270 CHF AusZu
 
 
 
Jura:
250 CHF KiZu
 
 
 
 
300 CHF AusZu
 
 
 
Luzern:
210 CHF KiZu
 
 
 
Neuenburg:
250 CHF KiZu
 
 
 
 
330 CHF AusZu
 
 
 
Nidwalden:
240 CHF KiZu
 
 
 
 
270 CHF AusZu
 
 
 
Waadt:
370 CHF KiZu
 
 
 
 
420 CHF AusZu
 
 
 
Wallis:
375 CHF KiZu
 
 
 
 
 
525 CHF AusZu
 
 
 
Zürich:
250 CHF KiZu
 
 
 
Zug:
300 CHF KiZu
 
 
 
 
350 CHF AusZu.
 
 
Slowakei
Wohnsitz in der Slowakei
leibliche Kinder
Vollendung 16. Lebensjahr
(Ende der Schulpflicht)
Prídavok nadiet’a” (Kindergeld)
 
 
Pflegekinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt pro Kind monatlich 21,99 €.
 
 
Bei Nicht-EU-Bürgern (mit Ausnahme anerkannter Flüchtlinge) ist ein einjähriger Mindestaufenthalt erforderlich.
aufgrund der rechtsgültigen Entscheidung eines Gerichts oder Kreisamtes
Vollendung 18. Lebensjahr:
Bei Kindern mit einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung.
 
 
 
Wohnsitz in der Slowakei oder EU
Vollendung 25. Lebensjahr:
Bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung in Vollzeit oder wenn aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung kein Beruf ausgeübt bzw. kein Studium aufgenommen werden kann.
 
 
 
Anspruch hat die Person, die das Kind tatsächlich betreut.
 
 
Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder können Kindergeld für sich selbst beantragen.
 
 
Kindergeld wird nur gezahlt, wenn das Kind weder eine Invaliden noch eine Sozialrente bezieht.
 
 
Slowenien
Wohnsitz in Slowenien
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
Otroški dodatek” (Kindergeld)
 
 
adoptierte Kinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld ist eine einkommensabhängige Sozialleistung für Familien mit einem Einkommen unterhalb des Durchschnittseinkommens. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Einordnung der Familie in eine von acht Einkommensklassen. In der niedrigsten Einkommensklasse liegen die monatlichen Kindergeldbeträge pro Kind zwischen 114,31 € (1. Kind) und 137,18 € (3. und weitere Kinder), in der höchsten Einkommensklasse zwischen 19,88 € (1. Kind) und 35,11 € (3. und weitere Kinder). Lebt das Kind mit nur einem Elternteil, wird das Kindergeld um 10 % erhöht. Besucht ein Kind im Vorschulalter keine Kinderbetreuungseinrichtung, wird das Kindergeld um 20 % erhöht.
 
 
Kindergeld wird nur an einen Berechtigten gezahlt. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, so bestimmen sie untereinander den Berechtigten; lebt das Kind im Haushalt nur eines Elternteils, hat dieser den vorrangigen Anspruch. Wird das Kind von einer dritten Person erzogen, kann diese das Kindergeld beantragen.
Pflegekinder
Vollendung 26. Lebensjahr:
Bei weiterführender (Berufs-) Ausbildung bzw. bei schwerer Krankheit
 
 
Kind muss seinen Wohnsitz in Slowenien haben
 
 
 
Kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das Kind eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit ausübt, sich in einer Unterbringung mit kostenloser Ganztagsversorgung befindet, verheiratet ist oder in eheähnlicher Partnerschaft lebt bzw. allein mit einem Elternteil lebt und der Unterhalt nicht geregelt ist (außer wenn die Vaterschaft nicht festgestellt ist).
 
 
Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt können den Anspruch selbst geltend machen.
Spanien
Wohnsitz in Spanien
unterhaltsberechtigte Kinder oder Kinder in dauernder Pflegschaft
Vollendung 18. Lebensjahr
Prestaciones por hijo a cargo” (Kindergeld)
Leistung entfällt, wenn das Familieneinkommen 11.264,60 € im Jahr übersteigt. Diese Grenze erhöht sich ab dem 2. Kind um 15 % pro Kind. Lebt ein behindertes Kind im Haushalt, besteht die Einkommensgrenze nicht.
Kinderzuschlag in der gesetzlichen Unfallversicherung (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
Arbeitnehmer
darüber hinaus:
 
Das monatliche Kindergeld beträgt pro Kind 41,67 € für Kinder bis zum 5. Lj. und 24,25 € für Kinder vom 5. bis zum 18. Lj.
zum System für Landwirte, Seeleute, Kohlearbeiter, Hausangestellte und Freiberufler gehörende Personen
Wohnsitz in Spanien
ohne Altersgrenze:
bei Behinderung von mind. 65 %
 
Das monatliche Kindergeld für behinderte Kinder unter 18 Jahren mit einem Behinderungsgrad von mind. 33 % beträgt 83,33 €, für volljährige Kinder mit einem Behinderungsgrad von mindestens 65 % (75 %) monatlich 347,60 € (521,40 €).
Kinder, die aus einer Erwerbstätigkeit ein Jahreseinkommen von mehr als 75 % des jährlich festgelegten Mindestlohns erzielen, werden nicht berücksichtigt.
Rentner der Sozialversicherung
Beihilfe- und Arbeitslosengeldempfänger
 
 
Vollwaisen können für sich selbst Kindergeld beantragen.
 
 
Tschechische Republik
Wohnsitz in der Tschechischen Republik
Unterhaltsbedürftige (sog. „abhängige”) Kinder:
Vollendung 15. Lebensjahr
Přídavek na dítě” (Kindergeld)
 
 
schulpflichtige Kinder
darüber hinaus:
 
Der Anspruch auf Kindergeld beschränkt sich auf Familien, deren Einkommen niedriger als das 2,4 fache des Mindestbedarfs ist. Das Kindergeld beträgt monatlich pro Kind:
 
 
Eltern können untereinander eine Berechtigtenbestimmung treffen; kommt keine Einigung zustande, kann eine behördliche Entscheidung ergehen
Kinder in Berufsausbildung
Vollendung 26. Lebensjahr:
Bei (Berufs-)Ausbildung oder bei Behinderung
 
Kinder bis zum 6. Lj.
500 CZK
 
 
behinderte Kinder bis zur Vollendung des 26. Lj.
 
Kinder bis zum 15. Lj.
610 CZK
 
 
 
Kinder bis zum 26. Lj.
700 CZK.
 
 
Tunesien
Arbeitnehmer (auch bei Arbeitsunfähigkeit)
eheliche Kinder
Vollendung 14. Lebensjahr
Kindergeld
Kindergeld wird maximal für drei Kinder gezahlt.
 
für ehelich erklärte Kinder
darüber hinaus:
Hinterbliebene von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
adoptierte Kinder
Vollendung 16. Lebensjahr:
Kinder, die die Grundschule besuchen
Kinder aus früherer Ehe
Vollendung 18. Lebensjahr:
Kinder in Berufsausbildung
Kinder, für die Vormundschaft oder Sorgerecht beantragt worden ist
Vollendung 20. Lebensjahr:
Kinder, die die höhere Schule besuchen sowie haushaltsführende Töchter
Rentner
 
 
ohne Altersgrenze:
Behinderte Kinder
 
 
 
 
 
 
 
 
Ungarn
Ungarische Staatsbürger oder andere aufenthaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz in Ungarn
leibliche Kinder
Vollendung 18. Lebensjahr
(Ende der Schulpflicht)
Családi pótlék” (Kindergeld)
 
 
Pflegekinder
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld beträgt monatlich pro Kind:
 
 
Kinder des Ehepartners
Vollendung 23. Lebensjahr:
Bei Kindern in Schul-/Berufsausbildung
 
1. Kind
12.200 HUF
 
 
adoptierte Kinder
 
2. Kind
13.300 HUF
 
 
Antragsteller muss Elternteil sein (auch Pflege-/Stiefelternteil) oder Vormund oder Leiter eines Pflegeheims
Das Kind muss im Haushalt des Berechtigten leben (außer bei Studium oder Krankheit)
3. und weitere Kinder
16.000 HUF
 
 
Das Kindergeld entfällt, wenn ein volljähriges Kind ein regelmäßiges Einkommen hat.
behindertes Kind
23.300 HUF.
 
 
Kindergeld wird nur an einen Berechtigten gezahlt. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, bestimmen diese untereinander den Berechtigten; kommt keine Einigung zustande, entscheidet auf Antrag die Vormundschaftsbehörde.
Alleinerziehende erhalten folgende monatliche Beträge pro Kind:
 
 
1. Kind
13.700 HUF
 
 
2. Kind
14.800 HUF
 
 
3. Kind
17.000 HUF
 
 
behindertes Kind
25.900 HUF.
 
 
Für ein Kind in einer Pflegeanstalt bzw. bei Pflegeeltern werden monatlich 14 800 HUF gezahlt.
 
 
Vereinigtes Königreich
Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die mindestens ein Kind aufziehen
Kind muss im Haushalt des Berechtigten leben oder der Berechtigte leistet für das Kind Unterhalt mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (Kindergeld).
Vollendung 16. Lebensjahr
Child benefit” (Kindergeld)
Für den „Child Tax Credit” (er wird als Bestandteil des Working Tax Credit gezahlt) gelten besondere Voraussetzungen, u. a. Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Kinderzuschuss zur Rente möglich
Aufenthaltsrecht von zugewanderten Antragstellern darf keinen Beschränkungen oder Bedingungen unterliegen
Kinder, für die der Berechtigte Unterhalt mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (Kindergeld) leistet.
darüber hinaus:
 
Das Kindergeld ist einkommensunabhängig und beträgt wöchentlich
Vorrangigen Anspruch hat derjenige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Das Kind muss sich in der Regel im Vereinigten Königreich aufhalten.
Vollendung 17. Lebensjahr:
Bei Ausbildungssuche, solange keine Beschäftigung ausgeübt wird.
 
für das erste Kind
20,33 GBP
Vollendung 20. Lebensjahr:
Bei Schul-/Berufsausbildung
 
für jedes weitere Kind
13,40 GBP.
Child Tax Credit” (Steuerabsetzbetrag für Kinder); die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen der Eltern ab und entfällt bei Überschreitung einer bestimmen Einkommensgrenze.
Zypern
Wohnsitz in Zypern
Kind muss im Haushalt des Berechtigten leben
Vollendung 18. Lebensjahr
Εпίδоμα тέкνоυ” (Kindergeld)
 
 
 
mindestens ein Kind muss im Haushalt leben
Kind muss unverheiratet sein
darüber hinaus:
 
Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder (Grundleistung) und dem jährlichen Einkommen (Zusatzleistung) ab.
 
 
 
 
 
 
 
Vollendung 23. Lebensjahr:
Kinder in Vollzeit-(Berufs-) Ausbildung
 
Familien mit 1 oder 2 Kindern erhalten die Leistung jährlich:
 
 
 
 
 
 
 
Vollendung 25. Lebensjahr:
männliche Kinder (auch während des Militärdienstes)
 
1 Kind
421,29 €
 
 
 
 
 
 
 
ohne Altersgrenze:
Bei schwerer Behinderung
 
2 Kinder
842,61 €.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten die Leistung monatlich pro Kind:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
bei 3 Kindern
70,21 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
bei 4 und mehr Kindern
115,86 €.
 
 

BZSt v. - St II 2 - S 2280 PB/11/00014

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 18
TAAAE-06402