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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 574/08 EFG 2012 S. 822 Nr. 9

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 Abs. 1 Satz 4, EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 7 Abs. 1 Satz 5

Einbringung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das betriebliche Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft

Leitsatz

  1. Die Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das betriebliche Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft stellt einen tauschähnlichen Vorgang dar, wenn dem Einbringenden als Gegenleistung für das eingebrachte Einzelwirtschaftsgut Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem Wert des Einzelwirtschaftsgutes entsprechen.

  2. Der gemeine Wert der Gesellschaftsanteile ist Bemessungsgrundlage für die nach dem Erwerb anzusetzende Abschreibung.

  3. Der Einlagetatbestand (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG) sowie die Geltung der allgemeinen Einlagebewertungsgrundsätze (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1, 1. Halbsatz EStG) und deren Begrenzung aufgrund der Sonderregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, 2. Halbsatz i.V.m. S. 2 und 3 EStG ist damit ebenso ausgeschlossen wie die Kürzung der Abschreibungsbemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 1 S. 5 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 4
DStRE 2013 S. 257 Nr. 5
EFG 2012 S. 822 Nr. 9
StBW 2012 S. 343 Nr. 8
StBW 2013 S. 678 Nr. 15
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2012 S. 488
Ubg 2013 S. 258 Nr. 4
YAAAE-06033

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