Änderung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen.
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger handelt regelmäßig grob schuldhaft i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn ausdrückliche Nachfragen
einer Finanzbehörde nicht beantwortet werden.
2. Der Kindergeldberechtigte kann nicht davon ausgehen, dass es ausreichend ist, die Kindergeldangelegenheit allein einer
Klärung durch die ehemalige Ehefrau und Mutter des Kindes zu überlassen, nur weil auf deren Girokonto das Kindergeld überwiesen
wird.
3. Die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheides, durch den eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, erstreckt
sich in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
Tatbestand
Fundstelle(n): OAAAE-04678
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.