BS WP/vBP § 13

Teil 1: Allgemeine Berufspflichten

§ 13 Führung von Mitarbeitern

WP/vBP müssen in der Lage sein, die Tätigkeit von Mitarbeitern derart zu überblicken und zu beurteilen, dass sie sich eine auf Kenntnissen beruhende, eigene Überzeugung bilden können.

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BAAAE-03735