Arbeitshilfe - Stand: 10.09.2014

Ablaufhemmung – Betriebsprüfung – Unterbrechung: Mustereinspruch

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Wirkt die Ablaufhemmung fort, wenn nach ersten Ermittlungshandlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren hinweg keine für den Steuerpflichtigen erkennbare Prüfungshandlung, sondern nur ein Informationsaustausch zwischen mehreren Behörden stattfindet? - Führt die jahrelange (vermeintliche) Untätigkeit zur Verwirkung? - Wie ist der Begriff der „letzten Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung” in § 171 Abs. 4 Satz 3 AO zu verstehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
AAAAE-03248